Mitnahme Ihrer Schadenfreiheitsklasse
Neben der Mitnahme einer Schadenfreiheitsklasse aus Dienstwagen-Jahren ist auch eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse aus einer Zweitwagenregelung sowie von einer anderen Person möglich. Profitieren Sie von besonders günstigen Angeboten für Ihre Flotten-Versicherung.